Arbeitsrecht

Arbeitsrecht und Kündigung: Was Sie unbedingt wissen sollten

Arbeitsrecht Anwalt Basel

Beim Arbeitsrecht bestehen besonders bei Kündigungen und Kündigungsfristen oft Unsicherheiten. Auf die häufigsten Fragen gibt dieser Beitrag Antworten für mehr Rechtssicherheit zu Kündigungen.

Wie wird die Kündigungsfrist im Arbeitsrecht berechnet?

Vor einigen Jahren beschloss das Bundesgericht, arbeitsrechtliche Kündigungen gleichzubehandeln wie die Kündigungen anderer Verträge. Danach beginnt die Frist mit Empfang der Kündigung zu laufen. Neu und aktuell gilt jedoch (wieder): Die arbeitsrechtliche Kündigungsfrist ist durch Rückrechnung vom Endtermin aus zu bestimmen. Konkret: Erhält ein Angestellter Mitte Jahr die Kündigung per Jahresende und beträgt die Frist drei Monate, so gelten die Monate Oktober bis Dezember als Kündigungsfrist. Wenn dann jemand krank wird, verlängert sich der Arbeitsvertrag um die Periode der Arbeitsunfähigkeit bis zum nächsten Monatsende.

Ist bei befristeten Arbeitsverträgen eine Kündigung erforderlich?

Die Kündigung eines Arbeitsvertrages ist nur dann notwendig und möglich, wenn der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde. Hat man sich von Anbeginn auf eine bestimmte Vertragsdauer geeinigt, so läuft das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung einer Partei per diesem Datum ab. Geht der Arbeitnehmer ein befristetes Arbeitsverhältnis ein, darf er jedoch nicht vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen. Eine vorzeitige Auflösung aus wichtigen Gründen (fristlose Kündigung) sowie die vorzeitige Auflösung in gegenseitigem Einvernehmen bleiben vorbehalten.

Wann darf bei fahrlässiger, gefährdender Arbeitsweise gekündigt werden?

Nach der juristischen Definition kann das Verschulden in zwei Unterkategorien gegliedert werden: Vorsätzlich verschuldete Handlungen und fahrlässig verschuldete Handlungen. Während bei der ersten Kategorie der Fehlbare stets mit Wissen und Willen bezüglich den Auswirkungen handelt, fehlt bei der zweiten Kategorie, bei der fahrlässigen Handlung, der Wille, dass durch die Auswirkungen Schaden eintritt.

Der fehlbare Täter handelt im Vertrauen, dass es schon gut gehen wird, obschon er um das bestehende Risiko weiss. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, damit eine fristlose Kündigung berechtigt ausgesprochen werden kann, bemisst sich demnach nicht nach diesem Unterscheidungsmerkmal, denn bei beiden Handlungen trifft den Fehlbaren ein Verschulden (selbst bei unbewusster Fahrlässigkeit, welche durch Missachtung von Sorgfaltspflichten begangen wird, welche man hätte kennen müssen).

Ist bei befristeten Arbeitsverträgen eine Kündigung erforderlich?

Die Kündigung eines Arbeitsvertrages ist nur dann notwendig und möglich, wenn der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde. Hat man sich von Anbeginn auf eine bestimmte Vertragsdauer geeinigt, so läuft das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung einer Partei per diesem Datum ab. Geht der Arbeitnehmer ein befristetes Arbeitsverhältnis ein, darf er jedoch nicht vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen. Eine vorzeitige Auflösung aus wichtigen Gründen (fristlose Kündigung) sowie die vorzeitige Auflösung in gegenseitigem Einvernehmen bleiben vorbehalten.

Darf bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit gekündigt werden?

Während der Sperrfrist ausgesprochene Kündigungen sind nichtig! Dies bedeutet, dass der Richter diese als nicht ausgesprochen behandelt und solche als nicht existent gelten. Die Kündigung kann also erst bei wieder (vollständig!) erlangter Arbeitsfähigkeit gültig ausgesprochen werden oder aber, wenn die gesetzlich nach Art. 336c OR vorgesehene Sperrfrist abgelaufen ist. In diesem Fall ist der Krankheitszustand des Mitarbeiters kein Hinderungsgrund mehr. Zu den Informationspflichten des Arbeitgebers in diesem Fall, siehe obige Frage.

Welche Sperrfristen gelten in welchen Situationen?

Sperrfristen sind eine spezielle im OR geregelte Art des Kündigungsschutzes (vgl. Kündigung zur Unzeit, Art. 336c OR). Ist ein Arbeitnehmer ganz oder teilweise durch Unfall oder Krankheit verhindert zu arbeiten, so kann ihm im 1. Dienstjahr während 30 Tagen, ab dem zweiten bis und mit 5. Dienstjahr während 90 Tagen und ab dem sechsten Dienstjahr während 180 Tagen nicht gekündigt werden.
Würde trotzdem eine Kündigung ausgesprochen, wäre sie nichtig und nicht wirksam. Zusätzlich sind die Wehrpflichtigen während eines mindestens 12 Tage dauernden Einsatzes sowie vier Wochen vorher und nachher, sowie die Schwangeren während der ganzen Dauer der Schwangerschaft und 16 Wochen nach der Niederkunft vor Kündigungen geschützt.

Wann darf eine laufende Kündigungsfrist wie lange unterbrochen werden?

Art. 336c OR gibt Auskunft über die jeweiligen Voraussetzungen, damit eine Sperrfrist einsetzt und für wie lange. Die Sperrfrist «sperrt» nicht nur die Möglichkeit beim Arbeitgeber eine Kündigung auszusprechen, sondern stoppt auch den Fristenlauf bei bereits ausgesprochener Kündigung. Hauptsächlich sind Unfall und Krankheit die Auslöser (Sperrfrist im 1. Dienstjahr 30 Tage, 2.-5. Dienstjahr 90 Tage, ab 6. Dienstjahr 180 Tage), aber auch Militär- und Zivildienst sind Gründe, falls der Dienst mehr als 11 Tage dauert (Sperrfrist für vier Wochen vorher bis vier Wochen nachher!) Schwangerschaft (Sperrfrist für 16 Wochen).

Vorsicht: Die Sperrfristen sind nicht immer abgeglichen mit der Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers. Dies wird insbesondere dann spürbar, wenn keine Taggeldversicherung da ist und der Arbeitnehmer im 2., 3. oder 4. Anstellungsjahr ist. Die Lohnfortzahlungspflicht ist hier kürzer als die Sperrfrist gegen Kündigung.

Mehr zu häufigen arbeitsrechtlichen Fragen erfahren Sie in diesem Beitrag

 

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