Krankheitsbedingte Absenzen steigen seit Jahren kontinuierlich an. Ein Hauptgrund ist dabei die Zunahme psychischer Erkrankungen als Folge von Stress, einem schlechten Arbeitsklima oder Leistungsdruck. Gleichzeitig nehmen auch vorgetäuschte Krankheiten zu, was arbeitsrechtlich nur schwer beizukommen ist.
Verdacht auf vorgetäuschte Krankheiten
Viele Arbeitsrechtsexperten und Personaler bemerken eine markante Zunahme von Fällen, in denen Krankheiten vorgetäuscht werden. Verdächtig ist beispielsweise, wenn Angestellte regelmässig ihr Wochenende durch Krankmeldungen verlängern oder wenn Arztzeugnisse ohne klare Grundlage ausgestellt werden. Auch rückdatierte Bescheinigungen oder häufige Arztwechsel geben Anlass zu berechtigten Zweifeln.
Arztzeugnisse sind zwar üblich, doch sie gelten nicht als absoluter Beweis. Besonders problematisch sind Gefälligkeitsatteste oder Ferndiagnosen, bei denen keine persönliche Untersuchung stattfindet. In solchen Fällen verlieren diese Dokumente vor Gericht oft ihren Beweiswert.
Missbrauch durch Ferndiagnosen
In der Schweiz können Arztzeugnisse auch nach einer telefonischen oder virtuellen Konsultation ausgestellt werden. Dies erleichtert jedoch potenziellen Missbrauch, da Symptome leicht recherchiert und entsprechend glaubhaft und einfach beschrieben werden können. Arbeitsrechtliche sind solche Zeugnisse allerdings nicht sehr bedeutend. Persönliche Untersuchungen in der Praxis bleiben sind viel eher ein zentraler Standard.
Ein weiteres Problem ergibt sich aus der Beziehung zwischen Ärzten und ihren Patienten: Da Ärzte in einem Auftragsverhältnis zu ihren Patienten stehen, besteht ein potenzieller Interessenkonflikt. Sie könnten versucht sein, Arbeitsunfähigkeiten grosszügiger zu bescheinigen, um ihre Patienten zufriedenzustellen und nicht zu verlieren. Dieser Umstand führt dazu, dass Arbeitsgerichte Arztzeugnisse häufig mit Vorsicht betrachten und diese nicht selten als einseitige Darstellung werten, die einer genaueren Überprüfung bedarf.
Zweifel an der Glaubwürdigkeit von Arztzeugnissen
Berechtigte Zweifel an einem Arztzeugnis bestehen oft in folgenden Situationen:
- Die Bescheinigung basiert ausschliesslich auf den Angaben des Patienten.
- Eine Person wird rückwirkend krankgeschrieben, etwa nach einer Kündigung.
- Rückdatierungen gehen über eine Woche hinaus.
- Der Patient wechselt auffällig oft den Arzt.
- Es besteht eine Weigerung, sich von einem Vertrauensarzt untersuchen zu lassen.
Was trotz Krankheit erlaubt ist
Nicht jede Aktivität während einer Krankheit deutet auf Täuschung hin. Leichte Tätigkeiten wie Spaziergänge sind erlaubt, solange sie mit dem Krankheitsbild vereinbar sind. So wurde beispielsweise die fristlose Kündigung einer Angestellten als widerrechtlich eingestuft, weil ihr Aufenthalt im Freien medizinisch sogar empfohlen wurde.
Rechtliche Konsequenzen bei Täuschung
Das Vortäuschen einer Krankheit kann aber für Arbeitnehmer gravierende Folgen haben. Kündigungsschutz und andere arbeitsrechtliche Vorteile wie Lohnfortzahlungen entfallen in solchen Fällen. Arbeitgeberinnen können bereits gezahlte Beträge sogar zurückfordern und auch während der Ferien vorgetäuschte Krankheitstage werden dann in solchen Fällen nicht anerkannt.
Ein Beispiel für die gravierenden Folgen einer vorgetäuschten Krankheit zeigt der Fall eines Handwerksbetriebs: Ein Mitarbeiter meldete sich wiederholt krank, ohne ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. Nach einer Abmahnung und der Überprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse stellte sich heraus, dass die Krankheit vorgetäuscht war. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin fristgerecht und forderte bereits gezahlte Lohnfortzahlungen zurück. Zudem machte er Schadenersatz geltend, um die durch den Ausfall entstandenen Kosten zu decken
Ärzte machen sich strafbar, wenn sie wissentlich und mit Absicht falsche Zeugnisse ausstellen. Die Standesordnung der FMH kann sogar Sanktionen wie Bussen oder den Ausschluss aus der Ärzteorganisation vornehmen.
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