Arbeitsrecht

Häufige Fragen zu Kündigungen im Arbeitsrecht

Arbeitsrecht Anwalt Basel

Kündigungen werfen im Arbeitsrecht der Schweiz oft Unklarheiten und Unsicherheiten auf. Dieser Beitrag beantwortet einige davon.

Ist eine Kündigung vor Stellenantritt zulässig?

Grundsätzlich ist eine Kündigung vor Stellenantritt zulässig. In der Praxis umstritten ist, wann die Kündigungsfrist beginnt. Es besteht die Meinung, dass die Kündigungsfrist beginnt, wenn diese beim Adressaten eingetroffen ist. In diesem Fall kann die Kündigungsfrist noch vor Stellenantritt ablaufen. Nach der anderen, anerkannteren Meinung, beginnt die Kündigungsfrist erst zum Zeitpunkt des vereinbarten Stellenantritts. Oft finden in der Praxis jedoch Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine einvernehmliche Lösung, das Arbeitsverhältnis auf einen früheren Zeitpunkt zu beenden.

Kommt eine solche einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses jedoch nicht zustande, müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer der arbeitsvertraglichen Einhaltung der Kündigungsfrist jedoch nachkommen.

Besteht bei Kündigungen älterer Mitarbeiter eine erhöhte Fürsorgepflicht?

Grundsätzlich gilt die Fürsorgepflicht gegenüber allen Mitarbeitern. Gemäss einem Bundesgerichtsentscheid jüngeren Datums besteht bei der Kündigung älterer Mitarbeiter mit langer Dienstzeit aber eine erhöhte Fürsorgepflicht. So muss selbst nach mehreren Massnahmen, beispielsweise zur Bekämpfung eines Burnouts, mit einem Mitarbeiter zuerst das Gespräch gesucht und mit Fristansetzung und Zielvereinbarung eine letzte Chance gegeben werden, bevor eine Kündigung ausgesprochen werden darf.

Endet ein Arbeitsvertrag bei Erreichen des Pensionierungsalters automatisch?

Nein, ein Arbeitsvertrag ist auch nach der Pensionierung noch gültig, es sei denn im Vertrag oder im Betriebsreglement bestehe eine Vereinbarung, dass das Arbeitsverhältnis nach Erreichen des Pensionierungsalters automatisch ende. Gibt es derartige Regelungen nicht, muss der Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag auf Ende jenes Monats, in dem er seine Pensionierung erreicht, kündigen.

Ist eine Kündigung per E-Mail arbeitsrechtlich zulässig?

Schriftlichkeit ist gemäss den Anforderungen des Gesetzes nur gegeben und erfüllt, wenn der Kündigungstext auf Papier steht und das Dokument mit einer eigenhändigen Unterschrift versehen ist. Diese Voraussetzungen sind bei einer E-Mail nicht erfüllt. Würde ein Arbeitsvertrag nicht die Kündigung in schriftlicher Form verlangen, ist eine Kündigung per E-Mail gültig.

Das Gesetz fordert bei Arbeitsverträgen keine schriftliche Kündigung. Dennoch ist es in keinem Fall empfehlenswert und auch von der Form her unangebracht, per E-Mail zu kündigen. Bestreitet der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer nämlich, die Kündigung erhalten zu haben, gerät der Absender in einen Beweisnotstand: Er muss beweisen, dass der Adressat die E-Mail bekommen hat, was ein umständliches und oft nicht realisierbares Unterfangen ist.

Mehr zu Kündigungen im Arbeitsrecht erfahren Sie in diesem Beitrag.

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5 Kommentare zu “Häufige Fragen zu Kündigungen im Arbeitsrecht

  1. Kündigungen sind ein komplexes Thema im Arbeitsrecht. Dabei spielen viele Faktoren eine Rolle, wie beispielsweise die Einhaltung der Kündigungsfristen und das korrekte Verfassen eines Kündigungsschreibens. Häufig gibt es Irrtümer, etwa dass man dreimal abmahnen muss, bevor man kündigen kann. Doch das ist nicht der Fall. Wichtig ist, sich gut zu informieren und bei Bedarf rechtlichen Rat einzuholen, um Fehler zu vermeiden.

  2. Meine beste Freundin will umbedingt kündigen, da sie sich auf ihrer Arbeit sehr unwohl fühlt. Wir haben eine E-Mail formuliert, aber wussten jetzt nicht, ob man per E-Mail überhaupt wirksam kündigen kann. Gut zu wissen, dass dies grundsätzlich aufgrund von Beweisschwierigkeiten nicht empfehlenswert ist.

    • Wir freuen uns Frau Schmidt, dass wir Ihnen mit diesem unserem Beitrag helfen konnten. Bedenken Sie aber bitte, dass dies das schweizerische Arbeitsrecht betrifft. Redaktion hrpraxis.ch

  3. Vielen Dank für diese Hinweise zur Kündigung im Arbeitsrecht. Meinem Bruder wurde vor Stellenantritt gekündigt und er möchte nun einen Anwalt für Arbeitsrecht zurate ziehen, da er nicht glaubt, dass die Kündigung rechtens ist. Guter Hinweis, dass es in keinem Fall empfehlenswert und auch von der Form her unangebracht ist, per E-Mail zu kündigen.

  4. Mein Onkel hat mich letztens zum Thema Arbeitsrecht etwas gefragt, aber ich wusste darüber nichts. Deswegen bin ich echt froh, dass ich diesen Beitrag gefunden habe. Nächstes Mal, wenn ich ihn sehe, kann ich ihm erzählen, was ich hier gelesen habe.

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