Arbeitsrecht

Arbeitsverträge: Klare Antworten auf häufige Fragen

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Bei Arbeitsverträgen kann jedes Wort entscheidende Konsequenzen haben. Es ist deshalb wichtig, einige rechtliche Aspekte gut zu kennen und Arbeitsverträge auf deren arbeitsrechtliche Korrektheit und Klarheit zu überprüfen.

Verträge sind auch revidierbar
Der neue Mitarbeiter hat viel eher Verständnis für eine Unterschrift eines vollständigen und fair ausformulierten Reglements, als dass er denselben Text als Individualabrede unterschreiben müsste. Die «heiklen« Punkte sind stets Regelungen, welche die Auflösung des Arbeitsvertrages betreffen. Dies rührt daher, dass die bevorstehende Auflösung der einzige Zustand ist, wo die Kommunikation zwischen den Parteien abbricht und jeder seine Rechte aus dem Vertrag durchzusetzen versucht. Bleibt die Kommunikation aber aufrecht (z.B. Durchsetzung einer Lohnerhöhung), so ist ein Vertrag stets revidierbar. Heikel bleiben hierbei einzig noch der richtige Zeitpunkt und der richtige Tonfall, um die Revision des Vertrages auch durchzubringen.

Wann ist ein Arbeitsvertrag gesetzeskonform befristet?
«Hiermit vereinbaren die Parteien, dass der Vertrag dann endet, wenn keine Arbeit mehr vorliegt!» Diese Vertragsklausel begründet unter keinen Umständen einen rechtsgültigen befristeten Vertrag. Im befristeten Vertrag kann der Arbeitnehmer seine wirtschaftliche Existenz nur dann absichern, wenn er den Zeitpunkt der Beendigung zum Voraus klar erkennen kann. Nur so bleibt ihm der Handlungsspielraum gewahrt, sich für eine neue Beschäftigung umzusehen. Eine Befristung hat daher stets objektiv bestimmt zu sein.

Wann ist ein Aufhebungsvertrag zulässig?
Ausser durch Kündigung kann das Arbeitsverhältnis grundsätzlich auch in beidseitigem Einverständnis durch Aufhebungsvertrag beendet werden. Es gilt aber zu beachten, dass hierbei zwingende Arbeitnehmerschutzbestimmungen (aufgeführt in Art. 361/362 OR) umgangen werden könnten. Ein Aufhebungsvertrag besteht vor dem Richter daher nur, wenn dargelegt werden kann, dass auch der Arbeitnehmer ein vernünftiges Interesse an dessen Abschluss hatte. Wer nachher Arbeitslosenentschädigung beziehen will, muss mit Einstelltagen rechnen. Auch dies gilt es gegebenenfalls beim Interessenschutz des Arbeitnehmers einzubeziehen.

Ist eine Verlängerung eines befristeten Vertrages auf Zusehen erlaubt?
Arbeitet ein Mitarbeiter nach Ablauf der festen Vertragsdauer ohne spezielle und klar vereinbare Abmachung weiter, wird der befristete Arbeitsvertrag automatisch in einen unbefristeten Arbeitsvertrag umgewandelt. Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, dem Mitarbeiter ordentlich nach geltenden Kündigungsfristen zu kündigen, eine sofortige oder auf Zusehen hin erfolgende Kündigung ist unzulässig.

Wie verbindlich sind mündliche Absprachen?
Im Prinzip gelten die mündlich gemachten Zusagen Vorgesetzter. Der Arbeitsvertrag ist mündlich gültig, somit sind mündlich gemachte Zusicherungen verbindlich. Stimmt der künftige Chef dem Wunsch des Angestellten mündlich zu, so gilt dieser als vertraglich vereinbart. Bei komplexen Vertragsverhandlungen kann es vorkommen, dass zum Schluss Unstimmigkeiten bestehen, welchen Punkten zugestimmt worden ist und welchen nicht. Deshalb ist es sinnvoll, im Arbeitsvertrag diese mündlich vereinbarten Punkte schriftlich zusammenzufassen.

Was aber, wenn nicht alle mündlich festgehaltenen Punkte in den schriftlichen Arbeitsvertrag aufgenommen wurden? Mündliche Zusicherungen gelten nur dann, wenn sie bewiesen werden können. In diesem Fall muss die Partei, die aus der mündlich geschlossenen Abrede Rechte ab-leiten will, nachweisen, dass dieser Vereinbarung zugestimmt wurde.

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Mehr zu häufigen arbeitsrechtlichen Fragen erfahren Sie in diesem Beitrag

 

4 Kommentare zu “Arbeitsverträge: Klare Antworten auf häufige Fragen

  1. Arbeitsrecht kann ein Minenfeld sein, besonders wenn man sich mit den Feinheiten von Arbeitsverträgen auseinandersetzt. Es ist wichtig, sich daran zu erinnern, dass ein Arbeitsvertrag nicht nur die Pflichten des Arbeitnehmers festlegt, sondern auch die Rechte, die dieser hat. Daher sollte man sicherstellen, dass der Vertrag fair und ausgewogen ist. Bei Unsicherheiten sollte man immer professionellen Rat einholen, um sicherzustellen, dass man seine Rechte vollständig versteht und schützt.

  2. Ein sehr interessantes Thema. Ich wollte schon immer mehr zu Arbeitsverträgen wissen. Ich weiß noch nicht alles, aber ich weiß schon ein bisschen mehr.

  3. Ich möchte eine neue Arbeit antreten und es wurden im Einstellungsgespräch mündliche Absprachen getroffen, die nun nicht im Arbeitsvertrag stehen. Es ist sehr interessant, dass auch mündliche Absprachen verbindlich sind und es somit auch als vertraglich vereinbart gilt. Ich werde mich mal von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht genauer beraten lassen, wie ich mich nun verhalten sollte.

  4. Ich habe wegen der Corona-Krise meinen Job verloren. Ich wurde zwar einen neuen Vertrag angeboten, allerdings ohne klare Befristung. Wie Sie schreiben, kann das nicht rechtsgültig sein. Ich werde den auf jeden Fall prüfen lassen.

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