Personalgewinnung

Der betriebsinterne Stellenmarkt: Auch der will organisiert sein!

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Der betriebsinterne Stellenmarkt gewinnt an Bedeutung, sollte aber zur Vermeidung von Konflikten und im Interesse von mehr Transparenz, klaren Regeln und Guidelines folgen. Wie dies in der Praxis bewältigt werden kann, zeigt das folgende Musterreglement.

Statt Sie mit theoretischen Anforderungen und Hinweisen zu informieren, tun wir dies anschliessend in Form eines Reglements, welches Sie dann auch problemlos anpassen, ausdrucken und verwenden können.

Unsere Richtlinien zum betriebsinternen Stellenmarkt

Die Aufgabe des internen Stellenmarktes
Der interne Stellenmarkt ist eine von der Geschäftsleitung und Personalleitung ins Leben gerufene Einrichtung zur Förderung und Weiterentwicklung aller unserer Mitarbeiter. Alle Mitarbeiter unseres Unternehmens müssen die Möglichkeit haben, ihren Fähigkeiten, Neigungen und beruflichen Zielen gemäss und im Einklang mit den Anforderungen unseres Unternehmens Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten zu nutzen.

Stellenausschreibungen
Offene oder neu gegründete Stellen werden, vor ihrer Besetzung, prinzipiell immer intern ausgeschrieben. Einzig bei Kaderpositionen und von der Geschäftsleitung jeweils begründeten Ausnahmen, kann von dieser Regel abgesehen werden. Wenn die Umstände es erfordern, liegt es in der Kompetenz der Personalabteilung, eine Stelle zeitgleich intern und extern auszuschreiben. Eine innerbetriebliche Stellenausschreibung wird, während maximal drei Wochen, an den Mitteilungstafeln, in der Cafeteria und in der Mitarbeiterzeitschrift publiziert.

Informationselemente einer Stellenausschreibung
Eine Ausschreibung muss genau und umfassend über die zu besetzende Stelle informieren. Der Bewerber hat jederzeit das Recht, sich bei der Personalabteilung oder dem zuständigen Vorgesetzten der zu besetzenden Stelle näher zu informieren, bevor er sich zur Einreichung der Bewerbung entscheidet. Eine interne Stellenausschreibung informiert immer über folgende Punkte:

·  Bezeichnung und Zweck der Stelle
·  Aufgaben, Verantwortung und Kompetenzen
·  Fachliche und persönliche Anforderungen
·  Ausbildung und Erfahrung vorab in unserem Unternehmen
·  Die Form der Bewerbung und die anzusprechende Person

Das Recht auf Bewerbung
Grundsätzlich hat jeder Mitarbeiter das Recht, sich für eine ausgeschriebene Stelle zu bewerben, vorausgesetzt, die Bewerbung entspricht in einem groben Rahmen den in der Ausschreibung genannten Anforderungen.

Der Anspruch auf Diskretion
Wir garantieren Diskretion und jedermann ist angehalten, dass mit einer Bewerbung dem Bewerber in keiner Weise Nachteile erwachsen dürfen. Dieselbe Vertraulichkeit gilt übrigens auch im Umgang mit externen Bewerbungen und Bewerbern. Um dies zu gewährleisten, werden Bewerbungen konsequent nur über die Privatadresse abgewickelt.

Information des Vorgesetzten
Der direkte Vorgesetzte eines Bewerbers oder einer Bewerberin wird vom betreffenden Mitarbeiter, zusammen mit einer Vertreterin der Personalabteilung, informiert. Dies wird spätestens dann gemacht, wenn der Bewerber oder die Bewerberin in die engere Wahl gekommen sind.

Gleichbehandlung interner und externer Bewerber
Für den Entscheid sind sowohl bei internen als auch bei externen Bewerbern die fachliche Qualifikation und persönliche Aspekte massgebend. Im Zweifelsfall oder bei gleichwertiger Qualifikation und Persönlichkeit wird dem internen Bewerber der Vorzug gegeben.

Gültigkeit dieser Richtlinien
Das Unternehmen ist jederzeit berechtigt, diese Richtlinie ohne Begründung einseitig aufzuheben, wenn betriebliche Anforderungen dies notwendig erscheinen lassen. Eine allfällige neue Richtlinie würde die vorliegende vollumfänglich ersetzen.

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Personalleitung
Die Geschäftsleitung

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