Uncodierte Arbeitszeugnisse setzen sich zwar immer stärker durch, doch fällt es vielen schwer, sich davon zu verabschieden. Ein Merkblatt, das die Politik uncodierter Arbeitszeugnisse verankert und klarstellt, ist ein probates Mittel zur Verbesserung.
Liebe Mitarbeitende und Linienvorgesetzte
Mit der Zeit haben sich standardisierte Formulierungen eingebürgert, die wohl positiv anmuten, aber oft etwas anderes aussagen oder den Zeugnisleser im Unklaren lassen, was mit gewissen Formulierungen wirklich gemeint ist. Eine vom Zeugnisaussteller unkorrekt angewandte oder vom Zeugnisleser missverstandene Aussage kann zu gravierenden Fehlinterpretationen führen.
Uncodierte, transparente Arbeitszeugnisse
Als mitarbeiterorientierter, moderner und fairer Arbeitgeber bekennt sich unser Unternehmen zu uncodierten, transparenten Arbeitszeugnissen. Wir verwenden keine versteckten Aussagen, die unsere Mitarbeitenden nicht erkennen können oder die versteckte Negativbewertungen enthalten.
Arbeitszeugnisse dienen der Qualifikation der Mitarbeitenden
Sie sind gewissermassen Würdigung und Rückblick der Arbeitszeit und Arbeitsleistung während der Zeit, in der die Mitarbeitenden in unserem Unternehmen tätig waren.
Transparente, uncodierte Arbeitszeugnisse, wohlwollend und fair abgefasst und trotzdem der Wahrheit verpflichtet, sind Zeichen eines zeitgemässen und fortschrittlichen Führungsstils und Mitarbeiterverständnisses. Zudem dienen sie den Mitarbeitenden und seinen zukünftigen Arbeitgebern als Ausdruck und Beleg von Fairness und gelebter Mitarbeiterorientierung.
Verantwortlichkeit
Für die Ausfertigung der Arbeitszeugnisse sind die Linienvorgesetzten und Mitarbeitenden der Personalabteilung zuständig. Die Weisung über die Ausstellung uncodierter Arbeitszeugnisse gilt für den gesamten Betrieb und alle seine Abteilungen und Organisationseinheiten.
Es gibt viele Techniken und Codierungen die versteckt Negatives aussagen
Referenzauskünfte
Auch Referenzauskünfte haben der Wahrheit zu entsprechen und dürfen sich substanziell nicht vom Zeugnis unterscheiden. Referenzauskünfte sind mündliche Daten, deren Weitergabe von den Mitarbeitenden verhindert werden kann. Das Datenschutzgesetz bestimmt, dass Referenzen nur mit dem Einverständnis des Mitarbeiters eingeholt werden dürfen. Der zukünftige Arbeitgeber muss den Bewerber darüber informieren, dass er Referenzauskünfte verlangen wird.
Arbeitsbestätigung
Die Mitarbeitenden haben die Möglichkeit, anstelle eines Arbeitszeugnisses eine Arbeitsbestätigung zu verlangen (OR 330a, Abs. 2). Die Arbeitsbestätigung beschränkt sich auf die Bestätigung, dass während einer bestimmten Dauer ein Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Bei Fragen zu dieser gesamtbetrieblichen Regelung hilft Ihnen unsere Personalabteilung gerne weiter.
Gütesiegel
Alle in unserem Hause verfassten Arbeitszeugnisse enthalten als Gütesiegel den Vermerk
Unsere Firma bekennt sich zu uncodiert abgefassten Zeugnissen.
Dieser Vermerk gestattet dem Zeugnisleser und Mitarbeiter sofortige Klarheit zur uncodierten Abfassung und hilft damit massgeblich, Unsicherheiten in der Interpretation von Aussagen und Formulierungen zu vermeiden.
Ihre HR-Abteilung
Name des HR-Zuständigen
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