Mitarbeiterführung Personalentwicklung

Weiterbildung: Mehr Sicherheit mit klaren Vereinbarungen

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Weiterbildungen werfen oft viele Fragen und Konfliktpotenziale auf. Doch sie können in Weiterbildungsvereinbarungen geregelt werden und helfen dann Unsicherheiten zu vermeiden und schaffen von Beginn weg klare Verhältnisse und Guidelines.

Was wird bei einer Weiterbildung von wem finanziert, was geschieht bei einer Kündigung, welche Weiterbildungszeit fällt unter die Arbeitszeit, welche Prinzipien gelten allgemein – Fragen über Fragen, die oft zu Konflikten führen oder Unsicherheiten erzeugen, wenn es um die Regelung und Finanzierung von Weiterbildungen geht. Hilfreich ist eine zusätzliche vertragliche Vereinbarung, in der festgehalten wird, dass eine Rückzahlung auch direkt mit Lohnansprüchen verrechnet werden kann.

Damit wird klargestellt, dass bei einem vorzeitigen Austritt aus dem Unternehmen die monatlichen Lohnzahlungen entsprechend gekürzt werden dürfen, soweit die Verrechnung beziehungsweise Kürzung zulässig ist. Darüber hinaus ist es vorteilhaft, vertraglich auch zu  regeln, wie die Rückzahlung erfolgt, wenn eine Weiterbildung nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann. Diesbezügliche Erwartungen und Ausbildungsziele können allenfalls auch definiert werden.

Diese Mustervorlage zur Aus- und Weiterbildungs-Berechtigung enthält lediglich Auszüge und Beispiele von Aussagen und Regelungen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Bedeutung und Grundsätze unserer Personalentwicklung

Unser Unternehmen legt auf die gezielte Aus- und Weiterbildung seiner Mitarbeiter grossen Wert. Mitarbeiter, die sich ausserhalb der Arbeitszeit in ihrer Freizeit aus– und weiterbilden oder umschulen lassen, werden von uns unter bestimmten Bedingungen unterstützt. Dies gilt sowohl für fachliche Aus- und Weiterbildungsmassnahmen wie auch solche, die der persönlichen Weiterentwicklung oder der Kommunikation und sozialen Kompetenzerweiterung dienen.

Nachweis des Nutzens und der Zielerreichung

Bei einer Aus- und Weiterbildung oder Umschulung muss unter Beizug der Personalabteilung vom Vorgesetzten und Mitarbeiter der Nachweis erbracht werden, dass das Ziel den Interessen des Unternehmens dient und die Relevanz des Stoffes und der Fächer auf die praktischen Bedürfnisse unseres Unternehmens ausgerichtet sind.

Anforderungen an Schule oder Institut

Die besuchte Schule bzw. das gewählte Aus- und Weiterbildungsinstitut muss bestimmten Qualitätsanforderungen entsprechen, die von der Personalabteilung festgelegt und geprüft werden. Dazu gehören unter anderem Referenzen, Professionalität der Didaktik, Praxisausrichtung des Schulstoffes und eine eventuelle Anerkennung eidgenössischer Prüfungskommissionen und die Beurteilung ehemaliger TeilnehmerInnen aus unserem Unternehmen, wenn vorhanden.

Bezahlte Weiterbildungszeit

Bei Aus- und Weiterbildung oder Umschulungsaktivitäten haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Anspruch auf bezahlte Ferien, wenn dies nach Einschätzung des Vorgesetzten während der regulären Arbeitszeit nicht möglich ist bzw. für das Unternehmen wichtige Aufgaben nicht erfüllt werden könnten.

Unbezahlte Weiterbildungszeit

Geht der Mitarbeiter nebenberuflich Aus- und Weiterbildung oder Umschulungsaktivitäten nach, die vom Vorgesetzten nicht direkt gefördert aber dennoch begrüsst werden, können ihm pro Kalenderjahr ein bis höchstens zwei Wochen unbezahlte Ferien gewährt werden.

Prüfungsvorbereitung

Maximal eine weitere Woche unbezahlte Ferien wird zur Vorbereitung auf und Teilnahme an der Prüfung für eine eidgenössisch anerkannte Abschlussprüfung bzw. ein anerkanntes Diplom gewährt.

Wertschätzungsprämie

Nach Abschluss einer eidgenössisch anerkannten Prüfung oder der Erlangung eines anerkannten Diploms, erhält der Mitarbeiter eine Anerkennungsprämie von CHF 700.—, wenn diese Prüfung oder dieses Diplom nach Beurteilung des Vorgesetzten und der Personalabteilung in den wesentlichen Punkten dem Erreichen der Unternehmenszielsetzungen dient.

Widerrufbarkeit dieses Reglements

Das Unternehmen kann dieses Reglement ohne das Nennen von Gründen jederzeit widerrufen, aufheben, neuen Gegebenheiten anpassen oder aufgrund betrieblicher und gesetzlicher Neuerungen ändern.

Wirksamkeit und Gültigkeit dieses Reglements

Mit der schriftlichen Bekanntgabe dieser neuen Regelung erlischt die alte Richtlinie oder ersetzt die in anderen Regelungen dazu erlassenen Bestimmungen.

 

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