Die wichtigsten Neuerungen zum Schweizer Arbeitsrecht 2021 auf einen Blick vom Vaterschaftsurlaub über neue Bestimmungen in Betreuungen bis zu neuen Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen.
Die wichtigsten Neuerungen zum Arbeitsrecht
Vaterschaftsurlaub
Mit dem neuen Art. 329g OR haben Väter innerhalb der folgenden sechs Monate nach der Geburt eines Kindes Anspruch auf einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub. Dabei kann dieser innert sechs Monaten flexibel tages- oder wochenweise bezogen werden.
Abwesenheiten für die Betreuung von Familienmitgliedern
Arbeitnehmende haben ab 1. Januar 2021 Anspruch auf vom Arbeitgeber bezahlten Urlaub für die Betreuung von Familienmitgliedern oder Lebenspartnern gemäss Art. 329h nOR. Die Dauer des Urlaubes wird auf maximal drei Tage pro Ereignis und maximal zehn Tage pro Jahr begrenzt (Art. 36 Abs. 3 nArG). Diese Regelung gilt auch für Lebenspartner.
Betreuung eines gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes
Ist das Kind eines Arbeitnehmenden wegen Krankheit oder Unfall gesundheitlich schwer beeinträchtigt und benötigt es dadurch besondere Pflege mit Zeitaufwand, hat dieser neu Anspruch auf einen Betreuungsurlaub von höchstens 14 Tagen.
Arbeitgeberkündigung aus der Versicherung
Per 1. Januar 2021 tritt Art. 47a BVG in Kraft, wonach versicherte Arbeitnehmende nach ihrem 58. Altersjahres bei einer Arbeitgeberkündigung aus der Versicherung ausscheiden, die Versicherung gemäss Art. 47 BVG weiterführen oder andernfalls die Weiterführung bei ihrer bisherigen Vorsorgeeinrichtung fordern können.
Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen
Neu ist bei den Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen hinzugekommen, dass zurückgelegte Hin- und Rückfahrten von Dienst- und Geschäftsreisen ins Ausland vollständig als Arbeitszeit gelten (Art. 13 Abs. 3bis ArGV1). Die Verordnung beinhaltet auch, dass die Arbeitswoche zur Bestimmung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von Montag 00:00 bis Sonntag 24:00 Uhr läuft (Art. 16 Abs. 1 ArGV1).
Aktuelle Quellen zum Schweizer Arbeitsrecht vom Bund
Mindest- und Durchschnittslöhne in der Schweiz
Danke für diesen Eintrag. Ich frage mich, ob es seitdem schon wieder Neuerungen im Arbeitsrecht gegeben hat. Finde mich da selbst nicht mehr zurecht, ich bräuchte eine Arbeitsrecht Beratung weil ich mit meiner Kündigungsfrist nicht zufrieden bin.