Das Bundesgericht hat 2010 entschieden, dass Absenzen, falls sie einen berechtigten Kündigungsgrund darstellen, zu erwähnen sind. Nicht restlos geklärt war bis vor Kurzem, ob Absenzen in jedem Fall und, wenn ja, ab welcher Zeitspanne aufzunehmen sind. Dieser Beitrag schafft Klarheit.
Das “Arbeitshandbuch für die Zeugniserstellung”
ist soeben in der Neuauflage 2023 erschienen.
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