Personalgewinnung

Der Stellen-USP: Das ganz Besondere und Einzigartige an Ihrer Stellenanzeige

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Im Marketing nutzt man erfolgreich den USP, den sogenannten Unique Selling Proposition. Darunter versteht man ein Alleinstellungsmerkmal, mit welchem ein Produkt sich von anderen besonders und einzigartig unterscheidet. Das kann auch für Stellenanzeigen gelten.

Active Sourcing, Social Media, Chatbots, KI-Systeme und dergleichen mögen ja interessant und trendig und in der vorherrschenden Digitalisierungs-Euphorie in sein, aber sie spielen mit der guten alten Stellenanzeige verglichen nach wie vor eine untergeordnete Rolle mit nicht selten ungenügenden Resultaten. Eine aktuelle Studie ergibt: Fast zwei Drittel der Print-Anzeigen und mehr als die Hälfte der Online-Anzeigen führten im vergangenen Jahr nach wie vor dominant zu einer Einstellung.

Zeit also, sich wieder einmal mit der guten alten Stellenanzeige auseinanderzusetzen und sich beispielsweise zu fragen: Warum benutzen Personaler bei ihren Stellenanzeigen keinen USP? Notwendig genug wäre es.

Produkte gleichen sich in Qualität, Nutzungsvielfalt, Design und vielen anderen Dingen auch immer mehr an. Es wird für Konsumenten immer schwieriger, wesentliche und relevante Unterschiede auszumachen. Deshalb versuchen Marketer, für ihre Produkte das ganz bestimmte Etwas zu finden und ein einzigartiges Verkaufsversprechen abzugeben, was ihr Produkt von allen anderen unterscheidet und es zu etwas Besonderem macht. Bei Apple ist es das Design, bei Mercedes die Qualität oder bei Google die Innovationskraft. Gerade im Online-Zeitalter möchten Konsumenten schnell auf einen Blick wissen, was ein bestimmtes Produkt ausmacht und was es kaufenswert macht.

USP gilt auch für Stellenanzeigen

Halt, Produkt? Könnte oder müsste man diese Methode nicht ebenso bei Stellenanzeigen anwenden? Ja, kann man – und ebenso müsste man es. Denn gerade Stellenanzeigen leiden unter uniformen und austauschbaren Informationen. Für viele Stellensuchende unterscheiden sich Stellenanzeigen zu selten zu wenig voneinander und gleichen sich zu oft wie ein Ei dem anderen.

Was können USP’s bei Stellenanzeigen sein?

Bei einem Stellen-USP ist das Produkt ganz einfach der Job mit jener Anforderung, Aufgabe oder Entwicklungschance, die ihn unverwechselbar und zu etwas Besonderem macht. USP’s können sein:

  • Spannende Herausforderungen
  • Eine seltene hochinteressante Kernkompetenz
  • Anspruchsvolle interessante Aufgabenvielfalt
  • Besonderes technologisches Know-how
  • Einzigartige kurzfristige Karrieremöglichkeiten
  • Zukunftsgerichtete Lernmöglichkeiten
  • Einzigartige Generation Y-Unternehmenskultur

Bei der Wahl eines Stellen-USP muss der USP wirklich einzigartig sein, wie es der Begriff bereits verlangt. Doch dieser USP muss auch bei der angesprochenen Bewerber-Zielgruppe einen hohen Wert und Nutzen haben, muss der Funktion und Stelle angemessen sein und auch die Trends und Reputation der Branche beinhalten. Und vor allem: Er muss attraktiv, glaubwürdig und spannend kommuniziert werden. Umso konkreter die Kommunikation ist, desto glaubwürdiger und erkennbarer ist der USP einer Stelle.

Konkrete Beispiele für Stellen-USP’s

Ein Bespiel für Herausforderungen: Wenn Sie aktuelle Projekte, eine sich anbietende Weiterbildung, zwei bis drei mögliche konkrete Karrierestufen oder eine besonders spannende herausfordernde Zielsetzung nennen, erwecken Sie den Begriff Herausforderungen zu Leben und machen ihn zum USP. Wenn ein Projektmitglied auf der Karriere-Website diesen USP dann sogar in einem Video authentisch und noch konkreter an einem Beispiel schildert und vertieft (weil dort auch das Contentmarketing kein Fremdwort ist :-)), wird der USP wirksam kommuniziert.

Darauf kommt’s an: Kompakter Kernnutzen

Aber auch kompakt, einfach und so klar wie möglich sollte der USP in der Headline oder im Kernnutzen formuliert sein. Bedenken Sie, dass der USP gerade im Mobile Recruiting auf einem Smartphone bereits im oberen Anzeigendrittel sofort erfasst und erkannt werden muss – gleiches gilt für in Netzwerken geteilte Anzeigen. Zwei bis drei Sekunden entscheiden, ob ein USP wahrgenommen und erkannt wird und das Interesse weckt.

Diese einfache Frage verhilft zum richtigen USP

Letzten Endes ist der Anspruch bzw. die entscheidende Frage ganz einfach: Was ist das ganz Besondere an dieser Stelle, was Bewerber am meisten interessiert und wie bringe ich es ebenso besonders und glaubwürdig rüber? Darum geht es. Der Anspruch ist einfach, die Umsetzung jedoch nicht immer und erfordert eine gehörige Portion Denkarbeit, eine bewerberorientierte Sicht und Marketingverständnis. Aber darum herum kommt das HR ohnehin schon seit langem nicht mehr…

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