Arbeitszeugnisse

Wichtiges zum Kündigungsgrund im Arbeitszeugnis

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Der Kündigungsgrund  im Arbeitszeugnis und Bewerbungsprozess ist ein wichtiger Faktor. Erste Hinweise liefern Arbeitszeugnisse, entweder mit Angaben zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder (leider oft noch immer) codierten Formulierungen.



Dieser Beitrag ist ein Auszug aus dem
Arbeitshandbuch für die Zeugniserstellung


 

Das Arbeitszeugnis muss den Tatsachen entsprechen und vollständig sein; entscheidend ist letztlich, wie ein unbeteiligter Dritter das Zeugnis nach Treu und Glauben versteht. In einem Vollzeugnis müssen Angaben zur technischen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Rücksichtnahme auf den Wunsch des Arbeitnehmers dann gemacht werden, wenn sie zur Würdigung des Gesamtbildes des Arbeitnehmers beitragen oder in wesentlichen Punkten die Wahrheitspflicht betroffen ist.

Arten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Bei der Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind beim Kündigungsgrund im Arbeitszeugnis die folgenden Aspekte und Möglichkeiten zu beachten:

• Kündigung des Mitarbeiters von sich aus mit/ohne Grundnennung
• Kündigung durch den Arbeitgeber mit/ohne Grundnennung
• Kündigung wegen eines befristeten Arbeitsverhältnisses
• Betriebsbedingte Kündigung (Insolvenz, Redimensionierung)
• Fristlose Entlassung aus einem schwerwiegenden Grund

Kündigungsgrund im Arbeitszeugnis: Wer hat gekündigt?

Es gibt Standardformulierungen, die verdeutlichen oder Hinweise darauf geben, ob der Mitarbeiter von sich aus gekündigt hat (Herr Muster verlässt uns auf eigenen Wunsch), ob ihm gekündigt wurde (Herr Muster verlässt uns in gegenseitigem Einvernehmen), ob das Arbeitsverhältnis befristet war (Das schon beim Stellenantritt vertraglich befristete Arbeitsverhältnis endet zum <Datum>), oder ob eine betriebsbedingte Kündigung vorliegt (wirtschaftliche Probleme, Restrukturierungen, Insolvenz usw.) (Das Arbeitsverhältnis musste zum <Datum> betriebsbedingt wegen Werksschliessung beendet werden).

Bedauern und Wertschätzung der Leistungen

Bei einer betriebsbedingten Kündigung ist es empfehlenswert, das Bedauern und die Wertschätzung der Leistungen besonders zum Ausdruck zu bringen, damit keine Missverständnisse aufkommen. Ein Formulierungsbeispiel für eine betriebsbedingte Kündigung mit ausgezeichneter Beurteilung:

Das Arbeitsverhältnis von Herrn Muster wurde betriebsbedingt wegen Filialschliessung als Folge eines Firmenzusammenschlusses mit dem heutigen Tag beendet. Wir bedauern dies sehr, da wir mit Herrn Muster einen ausgezeichneten und hoch qualifizierten Mitarbeiter verlieren. Wir danken ihm für seine bisherige wertvolle Arbeit und wünschen ihm für die Zukunft weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.

Problematische Einvernehmens-Formulierung

Andererseits ist eine Formulierung wie Das Arbeitsverhältnis endet im gegenseitigen Einvernehmen höchst problematisch, da eigentlich wahrheitswidrig und damit unzulässig. Sie lässt lediglich vermuten, dass Differenzen bestanden, was einen Zeugnisleser verunsichert und gegen das Gebot der Transparenz verstösst. Liegt ein schwerwiegendes Fehlverhalten vor, darf dies im Zeugnis nur erwähnt werden, wenn die Straftat erwiesen und beweisbar ist, wie bei kriminellem Verhalten, Unterschlagung oder sexuellen Straftaten.

Umstände rund um Kündigungen

Hinweise auf die Umstände rund um die Kündigung gibt auch die sogenannte Schlussformel, die als Ganzes betrachtet werden muss. Nebst Kündigungsinformationen sind der Grad des Bedauerns des Ausscheidens des Mitarbeiters, die Danksagung für die geleistete Arbeit und die Wünsche für die private und berufliche Zukunft weitere Indikatoren zu den Umständen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. In der (leider noch immer zur Anwendung kommenden) Codierungspraxis ist das Fehlen des Bedauerns über das Ausscheiden des Mitarbeiters im Allgemeinen ein Hinweis, dass (auch) der Arbeitgeber die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wünschte. Arbeitnehmende sind berechtigt, den Austrittsgrund im Zeugnis zu verlangen. Ebenso darf oder muss der Arbeitgeber Kündigungsgründe nennen, wenn dies aus Gründen der Relevanz oder des Wahrheitsprinzips notwendig ist.

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Transparente Formulierungen beachten

Verschleierte Formulierungen, die zu Missverständnissen führen können und die den Grundsatz der Fairness, des Wohlwollens und der Transparenz demzufolge verletzen, sind unzulässig. Beispiele wie Wir haben Herrn Muster zum <Datum> gekündigt oder Wir trennten uns am <Datum> lassen den Zeugnisleser im Unklaren, was wirklich geschehen ist und erschweren dem Zeugnisinhaber das Weiterkommen. Der Kündigungsgrund sollte grundsätzlich zur Vermeidung von Missverständnissen möglichst transparent, konkret und klar genannt werden.

Bei einer Kündigung seitens des Mitarbeiters sollte der Kündigungsgrund im Arbeitszeugnis genannt werden. Es ist empfehlenswert, die Grund­an­gabe und die Art der Formulierung mit dem Mitarbeiter zu besprechen. Ein Formulierungsbeispiel: Herr Muster verlässt uns auf den <Datum>, da er sich nach dem erfolgreichen Diplomabschluss selbstständig machen möchte. Auf jeden Fall ist es Ausdruck von Transparenz und Fairness, wenn das Ausscheiden auf seinen eigenen Wunsch zum Ausdruck kommt.y§

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2 Kommentare zu “Wichtiges zum Kündigungsgrund im Arbeitszeugnis

  1. Okay, ich verstehe jetzt, wie man den Kündigungsgrund im Arbeitszeugnis ausdrucken kann. Natürlich ist es wichtig, die Wahrheit zu sagen. Was soll man machen, wenn man Unwahrheiten im Arbeitszeugnis entdeckt?

  2. Ich werde leider den einen Standort meines Unternehmens, wegen zu wenigen Umsätzen schließen müssen. Mir wird das unglaublich schwer fallen, meine Mitarbeiter betriebsbedingt zu kündigen. Danke für den Rat, dass man das Bedauern und die Wertschätzung der Leistungen besonders zum Ausdruck zu bringen sollte.

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