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Wie weit dürfen Background-Checks gehen?

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Background-Checks sind eine heikle Sache seit immer mehr im Leben von Bürgern herumgeschnüffelt wird und keine digitalen Daten mehr wirklich sicher sind. Doch im HR sind sie Screenings oft notwendig, um relevante Unsicherheiten auszuschliessen.

Guidelines zum Internet-Screening können weiter helfen. Unternehmen fragen sich zuweilen nicht mehr, was sie über einen Bewerber unbedingt wissen müssen, sondern was sie über ihn noch alles herausfinden können.

Background Checks sollten jene Informationen und Recherchen umfassen dürfen, welche für die entsprechende Stelle relevant und daher für eine Prüfung berechtigt oder gar notwendig sind. Umso exponierter oder auch risikobehafteter eine Stelle ist oder umso zentraler die Schlüsselposition, desto detaillierter, gründlicher und weitgehender soll und darf eine Recherche ausfallen.

Der gläserne Bewerber

Menschen werden bei Fragen des Datenschutzes und der Privatsphäre immer sensibilisierter und kritischer und sind sich der Gefahren des gläsernen Menschen mit zunehmender Dominanz und Digitalisierung immer bewusster. Auch im E-Recruiting lauern hier diverse Gefahren und Risiken, man denke nur an die fehlende Löschbarkeit und Manipulierbarkeit von Social Media-Daten, die Versuchungen überbordenden Internet-Screenings oder den fragwürdigen Klout-Score.

Geht es aber um private Aspekte oder andere persönliche Bereiche wie politische oder religiöse Anschauungen oder klar stellenirrelevante Informationen wie Beziehungen im Privatbereich oder das Freizeitverhalten, sind hier Grenzen zu setzen und die Regeln des Anstandes und Persönlichkeitsschutzes zu beachten.

Faires und verantwortungsbewusstes Background-Checking

Faires und verantwortungsbewusstes Background-Checking sollte stets zurückhaltend, mit Vorsicht und Vorbehalten und stets mit Respekt vor der Privatsphäre von Kandidaten genutzt werden. Werden externe Spezialisten damit beauftragt, ist auf Seriosität, Arbeitsprinzipien und Erfahrung, auch bezüglich Zuverlässigkeit und Beschaffungsweise von Informationen, besonders zu achten und ein klares Briefing anzuwenden. So wie kritische oder unklare Aussagen in Arbeitszeugnissen und Lebensläufen offen angesprochen werden, kann gleiches je nachdem auch mit Informationen aus Background-Checks geschehen, wenn die Umstände dies zulassen.

Guidelines zum Internet-Screening

Das Internet-Screening steht im Online-Zeitalter oft im Mittelpunkt von Background-Checks. Hier können Guidelines Rahmenbedingungen und Regeln festlegen, die ein seriöses, faires und qualitativ gutes Online-Screening bei der Kandidatenanalyse sicherstellen. Diese können Quellen und Webseiten nennen, die benutzt werden dürfen und solche, welche tabu sind und wer mit welchem Know-how Screenings durchführt und wer Informations- und Rechercheziele vorgibt. In solchen Guidelines können für ein faires und professionelles Screening folgende Themenbereiche bzw. Regeln thematisiert und festgelegt werden:

  • Stellen- und Tätigkeitsrelevanz der Informationen
  • Prüfung des Wahrheitsgehalts und der Seriosität von Quellen
  • Bereitschaft der Besprechung kritischer Punkte mit Kandidaten
  • Klare Benennung der Zulässigkeit und Sperrung von Webquellen
  • Respektierung der Privatsphäre und Datenschutz-Beachtung
  • Gewichtung, Klassifizierung und Bewertung von Recherchen
  • Durchführung von Recherchen mit fachkundigen Mitarbeitern
  • Absolute No-Go-Quellen und -Informationen
  • Informationen, die mit Kandidaten offen angesprochen werden
  • Gegenkontrolle/Besprechung verwendeter Quellen und Informationen

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