Arbeitszeugnisse Mitarbeiterführung

Merkblatt für Zeugnisänderungs-Anträge

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Änderungswünsche von Arbeitszeugnissen gibt es in der Praxis aus zahlreichen Gründen. Es können ungenaue oder unzutreffende Leistungsaussagen sein, das Fehlen wesentlicher Tätigkeiten, das Ignorieren von Erfolgen und besonderen Leistungen und mehr. Der Aufwand solcher Änderungen ist hoch. Wie kann er reduizert werden?

Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer haben das Recht, eine Änderung des Zeugnisses vorzunehmen oder diese zu beantragen. Liegen akzeptable und sachlich gerechtfertigte Begründungen vor, kann ein Mitarbeiter grundsätzlich immer Änderungen im Arbeitszeugnis beantragen. Der beste Weg ist wie so oft das Gespräch und gegenseitiges Aufein-andereingehen, das Suchen und Finden von Kompromissen oder die Klärung von Missverständnissen. Sehr hifreich ist ein Merkblatt, welches Voraussetzungen regelt, wann und wie weshalb ein Arbeitszeugnis geändert werden kann und wann nicht.

Die untenstehende Vorlage liefert einige konkrete Beispiele für ein “Merkblatt für Zeugnisänderungs-Anträge für die Praxis”.

 

Merkblatt für Zeugnisänderungs-Anträge

 

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Wir sind uns bewusst: Arbeitszeugnisse haben als Leistungsausweis für Ihr berufliches Fortkommen und für viele weitere Gründe einen hohen Stellenwert. Wir bemühen uns deshalb stets, faire, wahrheitsgetreue und wohlwollende Arbeitszeugnisse auszustellen. Doch das Ausstellen von Zeugnissen ist für uns ein sehr hoher Aufwand, der viel Zeit und Ressourcen in Anspruch nimmt.

In letzter Zeit haben sich auch Zeugnisänderungs-Anträge unverhältnismässig gehäuft. Dabei ging es oft um unbedeutende Details oder Erwartungen, die wir, auch aus gesetzlichen Gründen, nicht erfüllen konnten und durften. Es besteht gemäss Bundesgerichtsurteil sogar ein Grundsatz, dass ein Änderungsanspruch nur zulässig ist, wenn das Arbeitszeugnis falsche Informationen enthält oder unvollständig ist.

Wir sehen uns deshalb gezwungen, Zeugnisänderungs-Anträge restriktiver und strenger zu handhaben. Dies heisst konkret:

  • Offensichtliche Details wie das Auswechseln von Begriffen, unwesentliche Tätigkeiten und Einzelleistungen und mehr berücksichtigen wir als Änderungsgrund nicht.
  • Änderungen zu Leistungsaussagen, die unberechtigt sind, können wir nicht mehr annehmen.
  • Konsultieren Sie vorher Zielvereinbarungen, Zwischenzeugnisse, Gesprächsprotokolle und mehr.
  • Wir berücksichtigen nur noch Änderungen, welche obige Fakten belegt oder sehr gut begründet sind.
  • Für Zeugnisänderungs-Anträge ist immer das entsprechende Formular einzureichen.
  • Änderungsanträge müssen immer zuerst an den direkten Vorgesetzten gestellt werden.
  • Kann man sich nicht einigen, ist das HR die nächste Anlaufstelle für ein Gespräch.
  • In weniger weitgehenden Anträgen bitten wir um Zustellung des Arbeitszeugnisses per E-Mail mit einer nicht mehr als 2-3 Sätze umfassenden Begründung.
  • Wenn immer möglich bitten wir um konkrete und schriftliche Gegenvorschläge (alternative Formulierungen, Hinzunahme von Tätigkeiten und mehr.
  • Von uns abgelehnte Änderungsanträge sind endgültig und zu akzeptieren.

Beachten Sie, dass gesetzliche Anforderungen an Arbeitszeugnisse vor allem die Wahrheit der Aussagen, die Vollständigkeit und das Wohlwollen betreffen. Allen diesen Ansprüchen müssen wir und Sie gerecht werden. Und: Sie gelten nicht nur für das Wohlwollen, sondern auch für die Wahrheit. Dies heisst, dass relevante kritische oder negative Aussagen manchmal unumgänglich sind, auch um nicht gegen gesetzliche Auflagen zu verstossen. Sehen wir uns gezwungen, solche Aussagen machen zu müssen, sind wir immer bestrebt, zuerst das Gespräch zu suchen und dies fair und begründet zu machen.

Wir appellieren an Sie und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, diese Regeln und Guidelines unbedingt einzuhalten und zu befolgen. Wir werden unsererseits auf eine strenge und konsequente Einhaltung im Interesse aller achten.

Das “Arbeitshandbuch für die Zeugniserstellung”
ist soeben in der Neuauflage 2023 erschienen
.
Mehr dazu hier.

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