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Das Wichtigste zur Stellenmeldepflicht in Kürze

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Seit dem 1. Juli 2018 ist die Stellenmeldepflicht in Kraft. Bestimmte Stellen müssen dem RAV gemeldet werden, bevor sie extern ausgeschrieben werden. Wir zeigen Ihnen, was für Sie als Arbeitgeber wichtig ist und haben einige zusätzliche Informationsquellen recherchiert.

Um welche Stellen geht es?

Suchen Sie Küchenpersonal, PR-Fachleute oder Empfangsangestellte, müssen Sie ab Juli 2018 vorsichtig sein. Betroffen sind nämlich alle Berufe, die eine Arbeitslosenquote von 8% oder mehr aufweisen. Sämtliche Jobs, bei denen die neue Regelung greift, sind unter dem folgenden Link aufgelistet: Meldepflichtige Berufsarten als PDF downloaden.

Um welche Stellen geht es nicht?

Ihre offenen Stellen sind nicht meldepflichtig, wenn…

  • diese durch Jobsuchende besetzt werden, die bereits beim RAV registriert sind.
  • diese durch internes Personal (auch Lehrabgänger) besetzt werden, die seit mindestens einem halben Jahr bei Ihnen arbeiten.
  • das Anstellungsverhältnis höchstens 14 Tage dauert.

Auch nicht betroffen sind Stellen, die an Personen vergeben werden, die mit einem Zeichnungsberechtigten im Unternehmen…

  • verheiratet sind.
  • in einer eingetragenen Partnerschaft leben.
  • verwandt oder verschwägert sind – in gerader Linie oder bis zum ersten Grad in der Seitenlinie.

Wie läuft es ab?

Stellen, die der Meldepflicht unterliegen, können dem RAV unterschiedlich angezeigt werden – online via arbeits.swiss, aber auch auf telefonischem oder persönlichem Weg. Daraufhin werden Sie vom RV eine Eingangsbestätigung der Meldung erhalten. An diesem Tag beginnt die Sperrfrist für eine Stellenausschreibung, die fünf Arbeitstage dauert. Während dieser Frist dürfen Sie die Stelle nirgends sonst veröffentlichen. In diesem Prozessschritt sehen die Stelle diejenigen Jobsuchenden, die bereits beim RAV angemeldet sind. Zudem vermittelt Ihnen das jeweils zuständige RAV innert drei Tagen geeignete Bewerbungsdossiers auf die entsprechende Stelle.

Es ist Pflicht, dieses Dossiers zu prüfen und die Bewerbenden zu einem Gespräch einzuladen. Stellen Sie eine der vorgeschlagenen Personen ein, müssen Sie das RAV darüber informieren. Hier noch ein interessanter Punkt dazu: Das letze Wort über eine allfällige Anstellung gehört immer noch Ihnen. Das RAV kann Sie nicht zwingen, jemanden einzustellen, den Sie als Arbeitgeber nicht beschäftigen wollen. Sie müssen dazu auch keine Erklärung abgeben.

Was passiert, wenn Sie Stellen nicht melden?

Dann kann es Sie teuer zu stehen kommen: CHF 40’000 Franken kann die Busse betragen, wenn Sie die Meldepflicht umgehen oder vom RAV vorgeschlagene Kandidaten ignorieren. Hinweis: Es gibt bereits Systeme, die automatisch prüfen, ob eine Stelle meldepflichtig ist oder nicht. Gleichzeitig wird bei einer Ausschreibung das RAV informiert und die Publikationsdaten externer Jobplattformen oder der eigenen Website angepasst. Ein Startup, das eine solche Software anbietet, heisst RecruitingHUB (www.recruitinghub.ch). Der Ausschreibungsprozess meldepflichtiger Stellen bei RecruitingHUB:

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Weitere Informationen und Quellen zur Stellenmeldepflicht

Tagesschau als Kompaktinfo

Informativ, u.a. mit Skizzierung des Ablaufs und auch mit Kritik und Fallbeispielen aus der Praxis und Interviews versehen ist der dreiminütige SRF-Tagesschau-Beitrag vom 26. Juni 2018.

SECO mit Erklärvideo

Informationen mit einem Erklär-Video bietet hier auch das SECO mit Informationen zu Ausnahmen und Ablauf. Hier findet man auch laufend aktualisierte Meldungen zur neuen Stellenpflicht.

Tagesanzeiger mit Analyse

Auch der Tagesanzeiger geht hier mit Mehrinformationen objektiv und mit Fokussierung des Wesentlichen auf das Thema ein inklusive Kommentare von Lesern.

NZZ mit redaktioneller Stellungnahme

Redaktionelle Stellungnahme mit positiven und kritischen Aspekten in der NZZ. Links zu drei weiteren auch kritischen Artikeln ergänzen den Beitrag.

Xing mit Oliver Schärli, SECO

Beitrag auf Xing vom Leiter Arbeitsmarkt SECO Oliver Schärli mit Kommentaren und Meinungen von Lesern und Arbeitgebern. Auch hier ergänzen drei weitere Debattenbeiträge den Artikel.

Schnell-Check zur Meldepflicht

Mit diesem Tabellen-Tool kann man nach Kantonen und Berufen schnell prüfen, ob eine Stelle meldepflichtig ist oder nicht. Achten Sie auf synonyme Bezeichnungen.

WEKA mit Fachbeitrag

In diesem ausführlichen Beitrag informiert der Fachverlag im Beitrag “Wie ist bei der Stellenmeldepflicht vorzugehen” ganzheitlich inklusive rechtliche Aspekte über die Stellenmeldepflicht.

 

CTA Checklisten für die erfolgreiche Personalarbeit

Der PRAXIUM Verlag ist der Fachverlag zum Personalmanagement und hrmbooks.ch die HR-Online-Fachbuchhandlung mit einem redaktionell recherchierten und praxisorientierten Fachinformations-Angebot. Einige Blog-Beiträge sind auch Auszüge daraus oder Beiträge seiner Autoren.

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