Arbeitsrecht

Missbrauch krankheitsbegründeter Sperrfristen

Arbeitsrecht Anwalt Basel

Dies ist ein in der HR-Praxis des Arbeitsrechts und der Kündigungsfristen leider oft ein Problem, welches oft Rechtsunsicherheiten mit sich bringt. Der Autor Joerg Roth geht darauf in seinem Buch “Ratgeber zum Schweizer Arbeitsrecht” mit klaren Empfehlungen und Analyse der Rechtssituation darauf ein.

Eine Sperrfrist für Kündigungen durch den Arbeitgeber bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters wird damit begründet, dass dieser durch die Krankheit (oder den Unfall) keine Möglichkeit hat, eine neue Stelle zu finden. Für eine gewisse Zeit greift parallel auch die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers, falls dieser wie sehr oft eine Taggeldversicherung abgeschlossen hat, gegebenenfalls bis zu 730 Tage lang (also 2 Jahre).

Für illoyale Mitarbeiter ist dies ein verlockendes Angebot, «nun ein bisschen auf krank zu machen»! Dass der jeweilige Hausarzt tendenziell auf die Aussagen seines Patienten abstellt und ihn darauf hin arbeitsunfähig schreibt, darf dem Arzt nicht als Gehilfenschaft zum Missbrauch angelastet werden.

Als behandelnder Arzt hat dieser die Verantwortung für seinen Patienten und hat vom schlimmsten Fall auszugehen, will er keine Pflichtverletzung begehen. In der gewissenhaften Ausübung seines Berufes kann er daher bei der kleinsten drohenden Gefahr, Schonung zu verordnen, sprich krank zu schreiben. Ein anderes Pflichtenheft hat der Arzt als Gutachter. Er ist nicht dem Wohlergehen des Patienten verpflichtet, sondern hat den medizinischen Sachverhalt abzuklären, welcher Grundlage für die Versicherungsleistungen bildet.

Hat der Arbeitgeber eine Taggeldversicherung, ist über die allgemeinen Versicherungsbestimmungen sichergestellt, dass sich der krankgeschriebene Mitarbeiter beim Vertrauensarzt der Versicherung einer Begutachtung unterziehen muss. Selbstverständlich hört dieser Arzt hierbei auch den Hausarzt, resp. lässt sich einen Bericht von ihm zustellen. Taggeldversicherungen veranlassen ein solches Aufgebot in der Regel nach 2 bis 3 Monaten Arbeitsunfähigkeit, bei begründetem Verdacht von Missbrauch bereits früher.

Nun, eine Begutachtung gegen den Willen des Betroffenen ist ein erheblicher Eingriff in die Privat- und Intimsphäre, welcher ohne Einverständnis nicht durchsetzbar ist. Ein Einverständnis ist daher bereits bei Vertragsschluss bei der Anstellung des Mitarbeiters von ihm schriftlich einzuholen. Dies braucht keine zusätzliche Unterschrift, sondern einen klaren und hervorgehobenen Hinweis im Arbeitsvertrag, dass der Akzept der Versicherungsbestimmungen der Taggeldversicherung Bestandteil des Arbeitsvertrages ist. Der Arbeitnehmer unterzeichnet mit dem Arbeitsvertrag im Weiteren, diese Versicherungsbestimmungen ausgehändigt bekommen zu haben (was dann natürlich auch gemacht werden muss).

Mit der Taggeldversicherung als Partner ist es sodann möglich, den mutmasslichen Betrüger durch einen Arzt mit Gutachtensauftrag untersuchen zu lassen. Falls der Arbeitgeber keine Taggeldversicherung hat, wird die Klausel, wonach er vom Mitarbeiter die Untersuchung bei einem Arzt mit Gutachtensauftrag verlangen darf, direkt in den Vertrag aufgenommen. Dieser Arzt wird durch den Arbeitgeber bestimmt.

Liegt ein Betrug vor und sind die Beweise stichhaltig, hat der Arbeitgeber stets die Möglichkeit, fristlos zu kündigen. Bei gegebenen Voraussetzungen zu einer fristlosen Kündigung (siehe Art. 337ff. OR), gibt es keine Sperrfristwirkungen und das Arbeitsverhältnis wird in jedem Fall per sofort beendet. Gleichzeitig sollte der Arbeitgeber sich das Erstatten einer Strafanzeige überlegen, da er so seinem gefassten Entschluss Nachdruck verschafft.

Nochmals sei mit aller Deutlichkeit festgehalten: Diese ist die Vorgehensweise, wenn ein Betrug hieb- und stichfest auf dem Tisch liegt. Vorsicht ist geboten und vorerst Abklärungsbedarf besteht, wenn man lediglich vermutet, dass betrügerische Machenschaften vorliegen könnten.

Mehr zu häufigen arbeitsrechtlichen Fragen erfahren Sie in diesem Beitrag

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2 Kommentare zu “Missbrauch krankheitsbegründeter Sperrfristen

  1. Wie sieht es aus, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nötigt sich nach 30 Tagen weiterhin krank zu schreiben, damit der Arbeitgeber Taggeld erhält?

    Selbst ein Probe arbeiten um zu zeigen, dass man arbeiten kann winkte er ab.

    Selbst nach weiteren 2 Wochen krank verlangt der Arbeitnehmer erneut eine Krankschreibung,, Obwohl ich arbeiten könnte, da ich Arthritis habe, wird es auch in 6 Monaten ab und an schwierige Tage geben.

    Wie gehe ich mit meinem Wissen um?

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