Arbeitsrecht Arbeitszeugnisse

Wichtiges zu Kündigungsinformationen im Arbeitszeugnis

Trennungsmanagement

Der Kündigungsgrund ist im Bewerbungsprozess ein wichtiger Faktor. Erste Hinweise liefern Arbeitszeugnisse, entweder mit Angaben zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder codierten Formulierungen.

Bei einer Kündigung seitens des Mitarbeiters sollte der Kündigungsgrund genannt werden. Es ist empfehlenswert, die Grundangabe und die Art der Formulierung mit dem Mitarbeiter zu besprechen. Ein Formulierungsbeispiel: Herr Muster verlässt uns auf den <Datum>, da er sich nach dem erfolgreichen Diplomabschluss selbstständig machen möchte. Auf jeden Fall ist es Ausdruck von Transparenz und Fairness, wenn das Ausscheiden auf seinen eigenen Wunsch im Arbeitszeugnis zum Ausdruck kommt.

Die Schlussformel

Hinweise auf die Umstände rund um die Kündigung gibt auch die sogenannte Schlussformel, die als Ganzes betrachtet werden muss. Nebst Kündigungsinformationen sind der Grad des Bedauerns des Ausscheidens des Mitarbeiters, die Danksagung für die geleistete Arbeit und die Wünsche für die private und berufliche Zukunft weitere Indikatoren zu den Umständen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

In der Formulierungspraxis ist das Fehlen des Bedauerns über das Ausscheiden des Mitarbeiters im Allgemeinen ein Hinweis, dass (auch) der Arbeitgeber die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wünschte. Arbeitnehmende sind berechtigt, den Austrittsgrund im Zeugnis zu verlangen. Ebenso darf oder muss der Arbeitgeber Kündigungsgründe nennen, wenn dies aus Gründen der Relevanz oder des Wahrheitsprinzips notwendig ist.

Verschleierte Formulierungen

Verschleierte Formulierungen, die zu Missverständnissen führen können und die den Grundsatz der Fairness, des Wohlwollens und der Transparenz demzufolge verletzen, sind unzulässig. Beispiele wie Wir haben Herrn Muster zum <Datum> gekündigt oder Wir trennten uns am <Datum> lassen den Zeugnisleser im Unklaren, was wirklich geschehen ist und erschweren dem Zeugnisinhaber das Weiterkommen. Der Kündigungsgrund sollte grundsätzlich zur Vermeidung von Missverständnissen möglichst transparent, konkret und klar genannt werden.

Grundsätze des Wohlwollens, der Wahrheit

Bei der Verwendung des Zusatzes “Herr Muster verlässt uns frei von jeder Verpflichtung” muss man sich übrigens bewusst sein, dass dann jegliche nachträglichen Forderungen, wie beispielsweise später festgestellte Schäden oder finanzielle Forderungen, hinfällig werden. Bei Kündigungen sollten die Grundsätze des Wohlwollens, der Wahrheit, der Fairness und der Transparenz in besonderer Weise berücksichtigt werden, da Codierungen hier oft und schnell zu folgenschweren Missverständnissen und Fehlinterpretationen führen, die sich für Zeugnisinhaber besonders nachteilig und erschwerend auswirken können.

Unbefristete Kündigung

Eine unbefristete Kündigung muss übrigens erwähnt werden, da hier stets ein schwerwiegender Grund vorliegt, über den ein künftiger Arbeitgeber informiert sein muss. Nicht immer wird dies explizit gesagt, wobei sofortige Kündigungen, besonders wenn sie nicht auf ein Monatsende
fallen.

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