Arbeitszeugnisse

Zwischenzeugnisse: Darauf müssen Sie achten

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Neben dem Anspruch auf ein Zeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitnehmer jederzeit auch während der Anstellung ein Arbeitszeugnis verlangen. Worauf zu achten ist, verrät dieser Beitrag.

Ein Zwischenzeugnis ist inhaltlich wie ein qualifiziertes Zeugnis gestaltet, es wird jedoch während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt. Im Gegensatz dazu wird ein vorläufigesZeugnis, das ebenfalls alle Punkte des qualifizierten Zeugnisses enthält, in dem Moment erteilt, wenn das Arbeitsverhältnis bereits gekündigt ist oder befristete Verträge nahezu ausgelaufen sind. Es ermöglicht dem Arbeitnehmer, sich bereits vor dem Ausscheiden aus dem Unternehmen neu zu orientieren.

Es gibt auch ein Anrecht auf ein Berufsausbildungszeugnis

Auch bei nicht absolvierter Abschlussprüfung besteht ein Anrecht auf ein Berufsausbildungszeugnis, in dem Leistung und soziales Verhalten bewertet und Kenntnisse und Erfahrungen benannt werden. Zeugnisse für Praktika, Aushilfs- oder Nebenjobs entsprechen grundsätzlich einem qualifizierten Zeugnis, sind jedoch selten umfassender als eine halbe Seite. Eine logische Anforderung an Zwischenzeugnisse ist, dass sie in der Gegenwartsform verfasst werden, da der Mitarbeitende während der Zeugnisausstellung ja noch im Unternehmen arbeitet. Zudem unterscheidet sich die Schlussformel vom definitiven Arbeitszeugnis.

Im Allgemeinen darf einem guten Zwischenzeugnis kein schlechtes Endzeugnis folgen, es sei denn, es liegen gravierende und beweisbare Gründe und erheblich schlechtere Leistungen als zur Zeit der Zwischenzeugniserstellung vor.

Klare Begründung empfehlenswert

Zudem ist eine klare Begründung empfehlenswert, weshalb ein Zwischenzeugnis ausgestellt bzw. vom Arbeitnehmer gewünscht wird. Dies schützt ihn vor dem möglichen Verdacht, dass das Zwischenzeugnis wegen Schwierigkeiten am Arbeitsplatz ausgestellt wurde. Auch ein offenes Gespräch über den Grund für das Zwischenzeugnis kann Klarheit schaffen und auf Probleme aufmerksam machen.

Gründe für Zwischenzeugnisse

Arbeitnehmende können sich jederzeit ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen. Dafür kann es mehrere Gründe geben:

  • Vorgesetztenwechsel
  • Unternehmensfusion
  • Eröffnung eines Konkursverfahrens
  • Änderung von Aufgaben
  • Auslaufen eines befristeten Arbeitsverhältnisses
  • Freistellung oder Suspendierung
  • Abschluss einer Sonderaufgabe wie Projektführung oder
    -teilnahme
  • Absicht, einen Aufhebungsvertrag zu erstellen
  • Änderungen in der Führungspolitik
  • Gehaltsänderungen oder andere, neue Entlöhnungsformen
  • Entsendung ins Ausland
  • Spannungen und Verschlechterung Arbeitsklima
  • Neue Beurteilungs- und Leistungsmessmethoden
  • Veränderungen der Qualifikationsanforderungen

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.
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